Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

WICHTIG: Einzeln eintreten und Maskenpflicht beachten!

SPRECHSTUNDE

Sprech­stun­den­zeit­en für den Sozialdienst

Vor Ort Tele­fonisch

Mo 14–17 Uhr

Di & Fr 10–12 Uhr*

Do 14–19 Uhr

 

Mo & Di 9–13 Uhr / 14–17 Uhr

Mi 9–13 Uhr / 14–16 Uhr

Do 9–13 Uhr / 14–19 Uhr

Fr 9–14 Uhr

*nicht für Schüler*innen /Auszubildende
ZUM KONTAKT

Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

Über unseren
Verein

Die Brücke Köln e.V. engagiert sich als anerkan­nter Träger der freien Jugend­hil­fe bere­its seit den 1980er Jahren für Jugendliche und Her­anwach­sende im Alter von 14 bis unter 21 Jahre in der Stadt Köln.

Ihr seid mit dem Gesetz in Kon­flikt gekom­men, erhal­tet eine Auflage oder Weisung durch das Jugendgericht oder die Jugend­staat­san­waltschaft, dann sind wir in ganz vie­len Fällen die richtige Ein­rich­tung für euch.

Wir unter­stützen euch bei der Erfül­lung der jew­eili­gen Aufla­gen und Weisun­gen wie z.B. die Ableis­tung des Sozial­dien­stes, Umset­zung der Betreu­ungsweisung oder weit­er­er Maß­nah­men wie das Anti-Aggres­siv­itäts-Train­ing, die Mäd­chen­gruppe oder auch Erzieherische Gespräche.

Wir besprechen mit euch die jew­eilige Sit­u­a­tion, unter­stützen und begleit­en euch bei der Erledi­gung der Aufla­gen und Weisun­gen und sind aktive Ansprechpartner*innen für eure Belange. Wir helfen euch aktiv dabei, eure eigene Ver­ant­wor­tung im Zusam­men­hang mit einem laufend­en Strafver­fahren anzunehmen und umzusetzen!

Unsere Aufgaben

Die BRÜCKE KÖLN e.V. leis­tet einen wichti­gen Beitrag zur Krim­i­nal­präven­tion an der Schnittstelle von Jugend­hil­fe und Strafjustiz.

Das Jugend­strafrecht bietet die Möglichkeit, bess­er und dif­feren­ziert­er als das Erwach­se­nen­strafrecht auf Nor­mver­stöße junger Men­schen zu reagieren.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Jugendlichen im Alter von 14–17 Jahren und Her­anwach­senden im Alter von 18–20 Jahren Weisun­gen und Aufla­gen zu erteilen.

So kann unter anderem Sozial­dienst (gemeinützige Arbeit), Betreu­ungsweisun­gen und/oder die Teil­nahme an einem Anti-Aggres­siv­itäts-Train­ing ange­ord­net werden.

SOZIALDIENST

Der Sozial­dienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Her­anwach­sende, für euer jew­eiliges Fehlver­hal­ten der Gesellschaft etwas zurück­zugeben. Und es soll euch natür­lich dazu anre­gen, über eine Ver­hal­tensän­derung nachzudenken.

Bei jedem neuen Ver­fahren müsst ihr zuerst zu uns kom­men. In der Ver­mit­tlung erhal­tet ihr nach Erörterung der jew­eili­gen Delik­te eine auf eure Sit­u­a­tion angepasste Ein­satzstelle. Wir set­zten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnum­feld ein und acht­en darauf, dass die Ein­satzstelle Zeit­en, anbi­etet die zu eur­er jew­eili­gen Lebenssi­t­u­a­tion passen. Schule, Aus­bil­dung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vor­rang, wir haben auch dafür die geeigneten Ein­satzstellen. Nicht zu uns zu kom­men, trödeln oder andere Ideen, den Sozial­dienst nicht ordentlich abzuleis­ten bedeuten lei­der immer Stress für euch, da sich dann Staat­san­waltschaft und Amts­gericht erneut um euch küm­mern müssen.

BETREUUNGSWEISUNG

Eine Betreu­ungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amts­gericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monat­en und wird vielfach ver­hängt, wenn aus Sicht der am Strafver­fahren Beteiligten eine län­gere Unter­stützung eur­er Per­son sin­nvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Lin­ie um eure The­men: Schule, Aus­bil­dung, beru­fliche Per­spek­tive, Wohnen, famil­iäre Sit­u­a­tion, Freizeit, Sucht, Gesund­heit und, und, und.
Die Betreu­ungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kon­tinuier­liche Ter­min­wahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei fes­ten Ansprechpartner*innen, die mit euch die The­men her­ausar­beit­en und euch bei der weit­eren Bear­beitung aktiv unter­stützen. Diese Kon­stanz in der Betreu­ung gibt Jugendlichen und Her­anwach­senden die Möglichkeit, Ver­trauen zum jew­eili­gen Gegenüber aufzubauen.

Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwick­eln gemein­sam mit euch Schritte, wie ihr beim jew­eili­gen The­ma vorankom­men wollt. Ver­ant­wortlich für euer Han­deln im gesamten Ver­lauf der Betreu­ungsweisung seid dem­nach ihr. Wir begleit­en euch aktiv, öff­nen Türen, stellen Kon­tak­te zu anderen unter­stützen­den Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen her und erin­nern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.

ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING

Das Train­ing ist für straf­fäl­lig gewor­dene Jugendliche und Her­anwach­sende, die in Köln oder dem Umland leben und auf­grund von wieder­holten bzw. mas­siv­en Gewalt- und Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten aufge­fall­en sind. Die Teil­nahme erfol­gt in der Regel auf­grund ein­er richter­lichen Auflage. Das Train­ing führen immer zwei aus­ge­bildete Pädagog*innen durch, welche die zer­ti­fizierte Zusatzqual­i­fika­tion zum Anti-Aggres­siv­itäts-Train­er absolviert haben.

Für euch als teil­nehmende Jun­gen und Män­ner bedeutet das Train­ing vor allem eine aktive, kon­fronta­tive Auseinan­der­set­zung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Sit­u­a­tion der Opfer solch­er Gewalt­tat­en zu ver­set­zen und die Trag­weite eures Ver­hal­tens zu ver­ste­hen. Im Grup­pen­train­ing habt ihr die Möglichkeit, über verän­derte Ver­hal­tensstrate­gien nachzu­denken, diese zu erproben und pos­i­tive Per­spek­tiv­en für den weit­eren Lebensweg zu entwick­eln. Im Vor­feld der Grup­pen­phase des Train­ings führen wir mit den möglichen Teil­nehmern inten­sive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unter­stützung in eur­er derzeit­i­gen Lebenssi­t­u­a­tion anzusprechen.

MÄDCHENGRUPPE

In die Mäd­chen­gruppe kommt ihr als Mäd­chen oder junge Frauen entwed­er, wenn dies bere­its vom Amts­gericht so fest­gelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstver­mit­tlung im Sozial­dienst ein entsprechen­der Bedarf oder ein entsprechen­des Inter­esse eur­er­seits ergeben hat. Ihr soll­tet sprach­lich soweit fit sein, dass auch dem Ein­satz von Medi­en nichts im Wege steht.

In die Mäd­chen­gruppe bringt ihr als Teil­nehmerin­nen immer eine große kul­turelle Vielfalt, die die Gruppe bere­ichert und den Aus­tausch für die Einzelne umso inter­es­san­ter macht. Es dreht sich viel um Jugend­kul­tur und mäd­chen­spez­i­fis­che The­men und Fra­gen aus euren ganz unter­schiedlichen Lebens­bere­ichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wis­sen, Aus­tausch unter Gle­ichal­tri­gen und vielfach Entwick­lung neuer Sichtweisen und Perspektiven.

ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE

Jugendgericht und Jugend­staat­san­waltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu ver­an­lassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusam­men­hang mit eurem jew­eili­gen Delikt nochmal all­ge­me­ingültige, gesellschaftliche Werte und Nor­men zu ver­mit­teln. Daneben betra­cht­en wir gemein­sam die Trag­weite des Tatvor­wurfs und sich daraus ergeben­der Prob­lem­stel­lun­gen. Weit­ere Inhalte eines solchen Gesprächs kön­nen zudem euer jew­eiliges Kon­tak­tver­hal­ten (Fre­und­schaft, Beziehung etc.), Kul­turver­ständ­nis und Geschlechter­rollen sowie die Fol­gen für Geschädigte sein. Und natür­lich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Sit­u­a­tion in Sachen Fam­i­lie, Schule, beru­fliche Per­spek­tive sowie die Trag­weite eures Handelns.

SOZIALDIENST

Der Sozial­dienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Her­anwach­sende, für euer jew­eiliges Fehlver­hal­ten der Gesellschaft etwas zurück­zugeben. Und es soll euch natür­lich dazu anre­gen, über eine Ver­hal­tensän­derung nachzudenken.

Bei jedem neuen Ver­fahren müsst ihr zuerst zu uns kom­men. In der Ver­mit­tlung erhal­tet ihr nach Erörterung der jew­eili­gen Delik­te eine auf eure Sit­u­a­tion angepasste Ein­satzstelle. Wir set­zten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnum­feld ein und acht­en darauf, dass die Ein­satzstelle Zeit­en, anbi­etet die zu eur­er jew­eili­gen Lebenssi­t­u­a­tion passen. Schule, Aus­bil­dung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vor­rang, wir haben auch dafür die geeigneten Ein­satzstellen. Nicht zu uns zu kom­men, trödeln oder andere Ideen, den Sozial­dienst nicht ordentlich abzuleis­ten bedeuten lei­der immer Stress für euch, da sich dann Staat­san­waltschaft und Amts­gericht erneut um euch küm­mern müssen.

BETREUUNGSWEISUNG

Eine Betreu­ungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amts­gericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monat­en und wird vielfach ver­hängt, wenn aus Sicht der am Strafver­fahren Beteiligten eine län­gere Unter­stützung eur­er Per­son sin­nvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Lin­ie um eure The­men: Schule, Aus­bil­dung, beru­fliche Per­spek­tive, Wohnen, famil­iäre Sit­u­a­tion, Freizeit, Sucht, Gesund­heit und, und, und.
Die Betreu­ungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kon­tinuier­liche Ter­min­wahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei fes­ten Ansprechpartner*innen, die mit euch die The­men her­ausar­beit­en und euch bei der weit­eren Bear­beitung aktiv unter­stützen. Diese Kon­stanz in der Betreu­ung gibt Jugendlichen und Her­anwach­senden die Möglichkeit, Ver­trauen zum jew­eili­gen Gegenüber aufzubauen.

Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwick­eln gemein­sam mit euch Schritte, wie ihr beim jew­eili­gen The­ma vorankom­men wollt. Ver­ant­wortlich für euer Han­deln im gesamten Ver­lauf der Betreu­ungsweisung seid dem­nach ihr. Wir begleit­en euch aktiv, öff­nen Türen, stellen Kon­tak­te zu anderen unter­stützen­den Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen her und erin­nern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.

ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING

Das Train­ing ist für straf­fäl­lig gewor­dene Jugendliche und Her­anwach­sende, die in Köln oder dem Umland leben und auf­grund von wieder­holten bzw. mas­siv­en Gewalt- und Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten aufge­fall­en sind. Die Teil­nahme erfol­gt in der Regel auf­grund ein­er richter­lichen Auflage. Das Train­ing führen immer zwei aus­ge­bildete Pädagog*innen durch, welche die zer­ti­fizierte Zusatzqual­i­fika­tion zum Anti-Aggres­siv­itäts-Train­er absolviert haben.

Für euch als teil­nehmende Jun­gen und Män­ner bedeutet das Train­ing vor allem eine aktive, kon­fronta­tive Auseinan­der­set­zung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Sit­u­a­tion der Opfer solch­er Gewalt­tat­en zu ver­set­zen und die Trag­weite eures Ver­hal­tens zu ver­ste­hen. Im Grup­pen­train­ing habt ihr die Möglichkeit, über verän­derte Ver­hal­tensstrate­gien nachzu­denken, diese zu erproben und pos­i­tive Per­spek­tiv­en für den weit­eren Lebensweg zu entwick­eln. Im Vor­feld der Grup­pen­phase des Train­ings führen wir mit den möglichen Teil­nehmern inten­sive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unter­stützung in eur­er derzeit­i­gen Lebenssi­t­u­a­tion anzusprechen.

MÄDCHENGRUPPE

In die Mäd­chen­gruppe kommt ihr als Mäd­chen oder junge Frauen entwed­er, wenn dies bere­its vom Amts­gericht so fest­gelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstver­mit­tlung im Sozial­dienst ein entsprechen­der Bedarf oder ein entsprechen­des Inter­esse eur­er­seits ergeben hat. Ihr soll­tet sprach­lich soweit fit sein, dass auch dem Ein­satz von Medi­en nichts im Wege steht.

In die Mäd­chen­gruppe bringt ihr als Teil­nehmerin­nen immer eine große kul­turelle Vielfalt, die die Gruppe bere­ichert und den Aus­tausch für die Einzelne umso inter­es­san­ter macht. Es dreht sich viel um Jugend­kul­tur und mäd­chen­spez­i­fis­che The­men und Fra­gen aus euren ganz unter­schiedlichen Lebens­bere­ichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wis­sen, Aus­tausch unter Gle­ichal­tri­gen und vielfach Entwick­lung neuer Sichtweisen und Perspektiven.

ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE

Jugendgericht und Jugend­staat­san­waltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu ver­an­lassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusam­men­hang mit eurem jew­eili­gen Delikt nochmal all­ge­me­ingültige, gesellschaftliche Werte und Nor­men zu ver­mit­teln. Daneben betra­cht­en wir gemein­sam die Trag­weite des Tatvor­wurfs und sich daraus ergeben­der Prob­lem­stel­lun­gen. Weit­ere Inhalte eines solchen Gesprächs kön­nen zudem euer jew­eiliges Kon­tak­tver­hal­ten (Fre­und­schaft, Beziehung etc.), Kul­turver­ständ­nis und Geschlechter­rollen sowie die Fol­gen für Geschädigte sein. Und natür­lich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Sit­u­a­tion in Sachen Fam­i­lie, Schule, beru­fliche Per­spek­tive sowie die Trag­weite eures Handelns.

TOA Jugend Köln

Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende in Köln

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Bietet euch eine frei­willige, außerg­erichtliche Konfliktschlichtung,

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Kann fast bei jedem Delikt durchge­führt werden,

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Ist für euch als Beteiligte kostenlos,

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Ist geset­zlich ver­ankert im Jugendgerichts­ge­setz und der Strafprozessordnung,

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Unter­stützt die Jus­tiz im Ver­fahren, während er eben­so Beschuldigten und Geschädigten die Gele­gen­heit eröffnet, aktiv die Prob­lematik zu klären,

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Fördert den sozialen Frieden zwis­chen euch und den anderen Beteiligten an der jew­eili­gen Konfliktsituation,

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zielt auf unbürokratis­che Schaden­sreg­ulierung unter den Beteiligten,

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dient der Kon­flik­ter­hel­lung für euch und ermöglicht die Reflek­tion der Hin­ter­gründe eures Verhaltens,

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Bietet die Gele­gen­heit, per­sön­liche Gefüh­le auszudrücken,

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Set­zt die Ver­ant­wor­tungsüber­nahme durch die Beschuldigten und das Ein­ver­ständ­nis der Geschädigten voraus,

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Ist in ver­schiede­nen Sta­di­en eines Ermit­tlungsver­fahrens / eines Prozess­es möglich,

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Kann von Selb­st­meldern, Prozess­bevollmächtigten, der Polizei, der Jugendgericht­shil­fe, der Jugend­staat­san­waltschaft oder dem Jugendgericht angeregt werden,

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Ist als erzieherische Maß­nahme im Sinne der Bewirkung ein­er Ver­hal­tensän­derung geeignet,

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Wird von all­parteilichen Medi­a­torin­nen und Medi­a­toren in ver­traulich­er Atmo­sphäre durchge­führt und bietet eine pro­fes­sionelle, neu­trale Ver­mit­tlung zwis­chen den Beteiligten.

So läuft der Täter-Opfer-Ausgleich für euch  in der Kölner Fachstelle ab

01.

Nach Beauf­tra­gung der Fach­stelle wer­den die Kon­flik­t­parteien zu sep­a­rat­en Erst­ge­sprächen ein­ge­laden. In diesem wird aus­führlich über die Chan­cen und Möglichkeit­en des frei­willi­gen Täter-Opfer-Aus­gle­ichs und den all­ge­meinen Stand des Ver­fahrens berichtet.

02.

Im geschützten Set­ting kön­nt ihr den Ver­mit­tlern den Sachver­halt aus eigen­er Sichtweise schildern, sowie Beweg­gründe und Gefühlsla­gen beschreiben.

03.

Beschuldigte haben hier Gele­gen­heit, für ihre Hand­lun­gen Ver­ant­wor­tung zu übernehmen und aktiv Ideen zur Wiedergut­machung einzubrin­gen. Geschädigte kön­nen ihr Ein­ver­ständ­nis zum Täter-Opfer-Aus­gle­ich erk­lären und Erwartun­gen sowie Forderun­gen formulieren.

04.

Im fol­gen­den Aus­gle­ichge­spräch tre­f­fen bei­de Parteien zu einem mod­erierten Aus­tausch zusam­men. Dabei kön­nen sie sich gegen­seit­ig zuhören und die eige­nen Belange, Vorstel­lun­gen und Gefüh­le formulieren.

Ziel ist es, den Kon­flikt zu been­den, mögliche Schä­den konkret zu bez­if­fern und auszu­gle­ichen. Eben­falls ist hier Gele­gen­heit für eine per­sön­liche Entschuldigung.

05.

Ergeb­nisse kön­nen dann in ein­er rechtsverbindlichen, schriftlichen Vere­in­barung zwis­chen Beschuldigtem und Geschädigtem fest­ge­hal­ten werden.

06.

Die Vermittler*innen begleit­en die Aus­gle­ichsvere­in­barun­gen bis zu deren Erfül­lung und erstellen einen Bericht über den Abschluss des Täter-Opfer-Aus­gle­ich an die beauf­tra­gende Stelle.

07.

Für den Fall, dass ein per­sön­lich­es Aufeinan­dertr­e­f­fen der Kon­flik­t­par­tien nicht gewün­scht oder real­isier­bar ist, kann der Täter-Opfer-Aus­gle­ich indi­rekt, im soge­nan­nten mit­tel­baren Dia­log durch die Fach­stelle umge­set­zt werden.

Kontakt

Fach­stelle „Täter-Opfer-Aus­gle­ich“ für Jugendliche und Her­anwach­sende
Am Jus­tizzen­trum 7, 50939 Köln
Tele­fon: 0221 / 597195 — 0
Fax.: 0221 / 597195 — 20
E‑Mail: kontakt@toa-jugend-koeln.de

Netzwerk

Wir als Brücke Köln e.V. leben aktiv in einem vielfälti­gen, lebendi­gen Net­zw­erk von Organ­i­sa­tio­nen, Ein­rich­tun­gen, Dien­sten und Ange­boten. Dieses wird ermöglicht durch städtis­che Fach­stellen, Ange­bote freier Träger sowie diverse Fir­men und Unternehmen.

Dieses Net­zw­erk, das wir täglich mit Leben füllen, ver­set­zt uns in die Lage, für euch Jugendliche und Her­anwach­sende unter­stützend und weg­be­glei­t­end tätig zu sein.

Wir engagieren uns neben dem regelmäßi­gen Kon­takt im All­t­ag auch in unter­schiedlichen, sozialen Net­zw­erken, um immer wieder aufs Neue für Jugendliche und Her­anwach­sende in dieser Stadt beste Entwick­lungschan­cen zu ermöglichen.

Konzept

Hier find­et Ihr das Konzept der Brücke Köln e.V.

Vorstand

Prof. Dr. jur. Klaus RIEKENBRAUK

1. Vor­sitzen­der

Recht­san­walt, ehem. Pro­fes­sor für Rechtswis­senschaften an der Hochschule Düs­sel­dorf, Fach­bere­ich Sozial- und Kulturwissenschaften

Doris SCHERER-OHNEMÜLLER

Stel­lvertreterin

Diplom-Sozialar­bei­t­erin,
ehem. Abteilungslei­t­erin beim Lan­desju­gen­damt Rheinland

Lukas PIEPLOW

Stel­lvertreter

Recht­san­walt, Fachan­walt für Strafrecht, Lehrbeauf­tragter an der TH Köln

Brücke-Team