Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

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Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz 

WICHTIG: Begleitpersonen müssen bitte grundsätzlich immer draußen warten!

SPRECHSTUNDE

Sprech­stun­den­zeit­en für den Sozialdienst

Vor Ort Tele­fonisch

Mo 14–17 Uhr

Di & Fr 10–12 Uhr*

Do 14–19 Uhr

 

Mo & Di 9–13 Uhr / 14–17 Uhr

Mi 9–13 Uhr / 14–16 Uhr

Do 9–13 Uhr / 14–19 Uhr

Fr 9–14 Uhr

*nicht für Schüler*innen /Auszubildende
ZUM KONTAKT

Über unseren
Verein

Die Brücke Köln e.V. engagiert sich als anerkan­nter Träger der freien Jugend­hil­fe bere­its seit den 1980er Jahren für Jugendliche und Her­anwach­sende im Alter von 14 bis unter 21 Jahre in der Stadt Köln.

Ihr seid mit dem Gesetz in Kon­flikt gekom­men, erhal­tet eine Auflage oder Weisung durch das Jugendgericht oder die Jugend­staat­san­waltschaft, dann sind wir in ganz vie­len Fällen die richtige Ein­rich­tung für euch.

Wir unter­stützen euch bei der Erfül­lung der jew­eili­gen Aufla­gen und Weisun­gen wie z.B. die Ableis­tung des Sozial­dien­stes, Umset­zung der Betreu­ungsweisung oder weit­er­er Maß­nah­men wie das Anti-Aggres­siv­itäts-Train­ing, die Mäd­chen­gruppe oder auch Erzieherische Gespräche.

Wir besprechen mit euch die jew­eilige Sit­u­a­tion, unter­stützen und begleit­en euch bei der Erledi­gung der Aufla­gen und Weisun­gen und sind aktive Ansprechpartner*innen für eure Belange. Wir helfen euch aktiv dabei, eure eigene Ver­ant­wor­tung im Zusam­men­hang mit einem laufend­en Strafver­fahren anzunehmen und umzusetzen!

Unsere Aufgaben

Die BRÜCKE KÖLN e.V. leis­tet einen wichti­gen Beitrag zur Krim­i­nal­präven­tion an der Schnittstelle von Jugend­hil­fe und Strafjustiz.

Das Jugend­strafrecht bietet die Möglichkeit, bess­er und dif­feren­ziert­er als das Erwach­se­nen­strafrecht auf Nor­mver­stöße junger Men­schen zu reagieren.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, Jugendlichen im Alter von 14–17 Jahren und Her­anwach­senden im Alter von 18–20 Jahren Weisun­gen und Aufla­gen zu erteilen.

So kann unter anderem Sozial­dienst (gemeinützige Arbeit), Betreu­ungsweisun­gen und/oder die Teil­nahme an einem Anti-Aggres­siv­itäts-Train­ing ange­ord­net werden.

SOZIALDIENST

Der Sozial­dienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Her­anwach­sende, für euer jew­eiliges Fehlver­hal­ten der Gesellschaft etwas zurück­zugeben. Und es soll euch natür­lich dazu anre­gen, über eine Ver­hal­tensän­derung nachzudenken.

Bei jedem neuen Ver­fahren müsst ihr zuerst zu uns kom­men. In der Ver­mit­tlung erhal­tet ihr nach Erörterung der jew­eili­gen Delik­te eine auf eure Sit­u­a­tion angepasste Ein­satzstelle. Wir set­zten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnum­feld ein und acht­en darauf, dass die Ein­satzstelle Zeit­en, anbi­etet die zu eur­er jew­eili­gen Lebenssi­t­u­a­tion passen. Schule, Aus­bil­dung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vor­rang, wir haben auch dafür die geeigneten Ein­satzstellen. Nicht zu uns zu kom­men, trödeln oder andere Ideen, den Sozial­dienst nicht ordentlich abzuleis­ten bedeuten lei­der immer Stress für euch, da sich dann Staat­san­waltschaft und Amts­gericht erneut um euch küm­mern müssen.

BETREUUNGSWEISUNG

Eine Betreu­ungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amts­gericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monat­en und wird vielfach ver­hängt, wenn aus Sicht der am Strafver­fahren Beteiligten eine län­gere Unter­stützung eur­er Per­son sin­nvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Lin­ie um eure The­men: Schule, Aus­bil­dung, beru­fliche Per­spek­tive, Wohnen, famil­iäre Sit­u­a­tion, Freizeit, Sucht, Gesund­heit und, und, und.
Die Betreu­ungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kon­tinuier­liche Ter­min­wahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei fes­ten Ansprechpartner*innen, die mit euch die The­men her­ausar­beit­en und euch bei der weit­eren Bear­beitung aktiv unter­stützen. Diese Kon­stanz in der Betreu­ung gibt Jugendlichen und Her­anwach­senden die Möglichkeit, Ver­trauen zum jew­eili­gen Gegenüber aufzubauen.

Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwick­eln gemein­sam mit euch Schritte, wie ihr beim jew­eili­gen The­ma vorankom­men wollt. Ver­ant­wortlich für euer Han­deln im gesamten Ver­lauf der Betreu­ungsweisung seid dem­nach ihr. Wir begleit­en euch aktiv, öff­nen Türen, stellen Kon­tak­te zu anderen unter­stützen­den Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen her und erin­nern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.

ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING

Das Train­ing ist für straf­fäl­lig gewor­dene Jugendliche und Her­anwach­sende, die in Köln oder dem Umland leben und auf­grund von wieder­holten bzw. mas­siv­en Gewalt- und Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten aufge­fall­en sind. Die Teil­nahme erfol­gt in der Regel auf­grund ein­er richter­lichen Auflage. Das Train­ing führen immer zwei aus­ge­bildete Pädagog*innen durch, welche die zer­ti­fizierte Zusatzqual­i­fika­tion zum Anti-Aggres­siv­itäts-Train­er absolviert haben.

Für euch als teil­nehmende Jun­gen und Män­ner bedeutet das Train­ing vor allem eine aktive, kon­fronta­tive Auseinan­der­set­zung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Sit­u­a­tion der Opfer solch­er Gewalt­tat­en zu ver­set­zen und die Trag­weite eures Ver­hal­tens zu ver­ste­hen. Im Grup­pen­train­ing habt ihr die Möglichkeit, über verän­derte Ver­hal­tensstrate­gien nachzu­denken, diese zu erproben und pos­i­tive Per­spek­tiv­en für den weit­eren Lebensweg zu entwick­eln. Im Vor­feld der Grup­pen­phase des Train­ings führen wir mit den möglichen Teil­nehmern inten­sive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unter­stützung in eur­er derzeit­i­gen Lebenssi­t­u­a­tion anzusprechen.

MÄDCHENGRUPPE

In die Mäd­chen­gruppe kommt ihr als Mäd­chen oder junge Frauen entwed­er, wenn dies bere­its vom Amts­gericht so fest­gelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstver­mit­tlung im Sozial­dienst ein entsprechen­der Bedarf oder ein entsprechen­des Inter­esse eur­er­seits ergeben hat. Ihr soll­tet sprach­lich soweit fit sein, dass auch dem Ein­satz von Medi­en nichts im Wege steht.

In die Mäd­chen­gruppe bringt ihr als Teil­nehmerin­nen immer eine große kul­turelle Vielfalt, die die Gruppe bere­ichert und den Aus­tausch für die Einzelne umso inter­es­san­ter macht. Es dreht sich viel um Jugend­kul­tur und mäd­chen­spez­i­fis­che The­men und Fra­gen aus euren ganz unter­schiedlichen Lebens­bere­ichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wis­sen, Aus­tausch unter Gle­ichal­tri­gen und vielfach Entwick­lung neuer Sichtweisen und Perspektiven.

ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE

Jugendgericht und Jugend­staat­san­waltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu ver­an­lassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusam­men­hang mit eurem jew­eili­gen Delikt nochmal all­ge­me­ingültige, gesellschaftliche Werte und Nor­men zu ver­mit­teln. Daneben betra­cht­en wir gemein­sam die Trag­weite des Tatvor­wurfs und sich daraus ergeben­der Prob­lem­stel­lun­gen. Weit­ere Inhalte eines solchen Gesprächs kön­nen zudem euer jew­eiliges Kon­tak­tver­hal­ten (Fre­und­schaft, Beziehung etc.), Kul­turver­ständ­nis und Geschlechter­rollen sowie die Fol­gen für Geschädigte sein. Und natür­lich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Sit­u­a­tion in Sachen Fam­i­lie, Schule, beru­fliche Per­spek­tive sowie die Trag­weite eures Handelns.

SOZIALDIENST

Der Sozial­dienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Her­anwach­sende, für euer jew­eiliges Fehlver­hal­ten der Gesellschaft etwas zurück­zugeben. Und es soll euch natür­lich dazu anre­gen, über eine Ver­hal­tensän­derung nachzudenken.

Bei jedem neuen Ver­fahren müsst ihr zuerst zu uns kom­men. In der Ver­mit­tlung erhal­tet ihr nach Erörterung der jew­eili­gen Delik­te eine auf eure Sit­u­a­tion angepasste Ein­satzstelle. Wir set­zten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnum­feld ein und acht­en darauf, dass die Ein­satzstelle Zeit­en, anbi­etet die zu eur­er jew­eili­gen Lebenssi­t­u­a­tion passen. Schule, Aus­bil­dung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vor­rang, wir haben auch dafür die geeigneten Ein­satzstellen. Nicht zu uns zu kom­men, trödeln oder andere Ideen, den Sozial­dienst nicht ordentlich abzuleis­ten bedeuten lei­der immer Stress für euch, da sich dann Staat­san­waltschaft und Amts­gericht erneut um euch küm­mern müssen.

BETREUUNGSWEISUNG

Eine Betreu­ungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amts­gericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monat­en und wird vielfach ver­hängt, wenn aus Sicht der am Strafver­fahren Beteiligten eine län­gere Unter­stützung eur­er Per­son sin­nvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Lin­ie um eure The­men: Schule, Aus­bil­dung, beru­fliche Per­spek­tive, Wohnen, famil­iäre Sit­u­a­tion, Freizeit, Sucht, Gesund­heit und, und, und.
Die Betreu­ungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kon­tinuier­liche Ter­min­wahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei fes­ten Ansprechpartner*innen, die mit euch die The­men her­ausar­beit­en und euch bei der weit­eren Bear­beitung aktiv unter­stützen. Diese Kon­stanz in der Betreu­ung gibt Jugendlichen und Her­anwach­senden die Möglichkeit, Ver­trauen zum jew­eili­gen Gegenüber aufzubauen.

Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwick­eln gemein­sam mit euch Schritte, wie ihr beim jew­eili­gen The­ma vorankom­men wollt. Ver­ant­wortlich für euer Han­deln im gesamten Ver­lauf der Betreu­ungsweisung seid dem­nach ihr. Wir begleit­en euch aktiv, öff­nen Türen, stellen Kon­tak­te zu anderen unter­stützen­den Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen her und erin­nern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.

ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING

Das Train­ing ist für straf­fäl­lig gewor­dene Jugendliche und Her­anwach­sende, die in Köln oder dem Umland leben und auf­grund von wieder­holten bzw. mas­siv­en Gewalt- und Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten aufge­fall­en sind. Die Teil­nahme erfol­gt in der Regel auf­grund ein­er richter­lichen Auflage. Das Train­ing führen immer zwei aus­ge­bildete Pädagog*innen durch, welche die zer­ti­fizierte Zusatzqual­i­fika­tion zum Anti-Aggres­siv­itäts-Train­er absolviert haben.

Für euch als teil­nehmende Jun­gen und Män­ner bedeutet das Train­ing vor allem eine aktive, kon­fronta­tive Auseinan­der­set­zung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Sit­u­a­tion der Opfer solch­er Gewalt­tat­en zu ver­set­zen und die Trag­weite eures Ver­hal­tens zu ver­ste­hen. Im Grup­pen­train­ing habt ihr die Möglichkeit, über verän­derte Ver­hal­tensstrate­gien nachzu­denken, diese zu erproben und pos­i­tive Per­spek­tiv­en für den weit­eren Lebensweg zu entwick­eln. Im Vor­feld der Grup­pen­phase des Train­ings führen wir mit den möglichen Teil­nehmern inten­sive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unter­stützung in eur­er derzeit­i­gen Lebenssi­t­u­a­tion anzusprechen.

MÄDCHENGRUPPE

In die Mäd­chen­gruppe kommt ihr als Mäd­chen oder junge Frauen entwed­er, wenn dies bere­its vom Amts­gericht so fest­gelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstver­mit­tlung im Sozial­dienst ein entsprechen­der Bedarf oder ein entsprechen­des Inter­esse eur­er­seits ergeben hat. Ihr soll­tet sprach­lich soweit fit sein, dass auch dem Ein­satz von Medi­en nichts im Wege steht.

In die Mäd­chen­gruppe bringt ihr als Teil­nehmerin­nen immer eine große kul­turelle Vielfalt, die die Gruppe bere­ichert und den Aus­tausch für die Einzelne umso inter­es­san­ter macht. Es dreht sich viel um Jugend­kul­tur und mäd­chen­spez­i­fis­che The­men und Fra­gen aus euren ganz unter­schiedlichen Lebens­bere­ichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wis­sen, Aus­tausch unter Gle­ichal­tri­gen und vielfach Entwick­lung neuer Sichtweisen und Perspektiven.

ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE

Jugendgericht und Jugend­staat­san­waltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu ver­an­lassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusam­men­hang mit eurem jew­eili­gen Delikt nochmal all­ge­me­ingültige, gesellschaftliche Werte und Nor­men zu ver­mit­teln. Daneben betra­cht­en wir gemein­sam die Trag­weite des Tatvor­wurfs und sich daraus ergeben­der Prob­lem­stel­lun­gen. Weit­ere Inhalte eines solchen Gesprächs kön­nen zudem euer jew­eiliges Kon­tak­tver­hal­ten (Fre­und­schaft, Beziehung etc.), Kul­turver­ständ­nis und Geschlechter­rollen sowie die Fol­gen für Geschädigte sein. Und natür­lich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Sit­u­a­tion in Sachen Fam­i­lie, Schule, beru­fliche Per­spek­tive sowie die Trag­weite eures Handelns.

TOA Jugend Köln

Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende in Köln

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Bietet euch eine frei­willige, außerg­erichtliche Konfliktschlichtung,

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Kann fast bei jedem Delikt durchge­führt werden,

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Ist für euch als Beteiligte kostenlos,

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Ist geset­zlich ver­ankert im Jugendgerichts­ge­setz und der Strafprozessordnung,

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Unter­stützt die Jus­tiz im Ver­fahren, während er eben­so Beschuldigten und Geschädigten die Gele­gen­heit eröffnet, aktiv die Prob­lematik zu klären,

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Fördert den sozialen Frieden zwis­chen euch und den anderen Beteiligten an der jew­eili­gen Konfliktsituation,

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zielt auf unbürokratis­che Schaden­sreg­ulierung unter den Beteiligten,

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dient der Kon­flik­ter­hel­lung für euch und ermöglicht die Reflek­tion der Hin­ter­gründe eures Verhaltens,

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Bietet die Gele­gen­heit, per­sön­liche Gefüh­le auszudrücken,

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Set­zt die Ver­ant­wor­tungsüber­nahme durch die Beschuldigten und das Ein­ver­ständ­nis der Geschädigten voraus,

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Ist in ver­schiede­nen Sta­di­en eines Ermit­tlungsver­fahrens / eines Prozess­es möglich,

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Kann von Selb­st­meldern, Prozess­bevollmächtigten, der Polizei, der Jugendgericht­shil­fe, der Jugend­staat­san­waltschaft oder dem Jugendgericht angeregt werden,

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Ist als erzieherische Maß­nahme im Sinne der Bewirkung ein­er Ver­hal­tensän­derung geeignet,

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Wird von all­parteilichen Medi­a­torin­nen und Medi­a­toren in ver­traulich­er Atmo­sphäre durchge­führt und bietet eine pro­fes­sionelle, neu­trale Ver­mit­tlung zwis­chen den Beteiligten.

So läuft der Täter-Opfer-Ausgleich für euch  in der Kölner Fachstelle ab

01.

Nach Beauf­tra­gung der Fach­stelle wer­den die Kon­flik­t­parteien zu sep­a­rat­en Erst­ge­sprächen ein­ge­laden. In diesem wird aus­führlich über die Chan­cen und Möglichkeit­en des frei­willi­gen Täter-Opfer-Aus­gle­ichs und den all­ge­meinen Stand des Ver­fahrens berichtet.

02.

Im geschützten Set­ting kön­nt ihr den Ver­mit­tlern den Sachver­halt aus eigen­er Sichtweise schildern, sowie Beweg­gründe und Gefühlsla­gen beschreiben.

03.

Beschuldigte haben hier Gele­gen­heit, für ihre Hand­lun­gen Ver­ant­wor­tung zu übernehmen und aktiv Ideen zur Wiedergut­machung einzubrin­gen. Geschädigte kön­nen ihr Ein­ver­ständ­nis zum Täter-Opfer-Aus­gle­ich erk­lären und Erwartun­gen sowie Forderun­gen formulieren.

04.

Im fol­gen­den Aus­gle­ichge­spräch tre­f­fen bei­de Parteien zu einem mod­erierten Aus­tausch zusam­men. Dabei kön­nen sie sich gegen­seit­ig zuhören und die eige­nen Belange, Vorstel­lun­gen und Gefüh­le formulieren.

Ziel ist es, den Kon­flikt zu been­den, mögliche Schä­den konkret zu bez­if­fern und auszu­gle­ichen. Eben­falls ist hier Gele­gen­heit für eine per­sön­liche Entschuldigung.

05.

Ergeb­nisse kön­nen dann in ein­er rechtsverbindlichen, schriftlichen Vere­in­barung zwis­chen Beschuldigtem und Geschädigtem fest­ge­hal­ten werden.

06.

Die Vermittler*innen begleit­en die Aus­gle­ichsvere­in­barun­gen bis zu deren Erfül­lung und erstellen einen Bericht über den Abschluss des Täter-Opfer-Aus­gle­ich an die beauf­tra­gende Stelle.

07.

Für den Fall, dass ein per­sön­lich­es Aufeinan­dertr­e­f­fen der Kon­flik­t­par­tien nicht gewün­scht oder real­isier­bar ist, kann der Täter-Opfer-Aus­gle­ich indi­rekt, im soge­nan­nten mit­tel­baren Dia­log durch die Fach­stelle umge­set­zt werden.

Kontakt

Fach­stelle „Täter-Opfer-Aus­gle­ich“ für Jugendliche und Her­anwach­sende
Am Jus­tizzen­trum 7, 50939 Köln
Tele­fon: 0221 / 597195 — 0
Fax.: 0221 / 597195 — 20
E‑Mail: kontakt@toa-jugend-koeln.de

Netzwerk

Wir als Brücke Köln e.V. leben aktiv in einem vielfälti­gen, lebendi­gen Net­zw­erk von Organ­i­sa­tio­nen, Ein­rich­tun­gen, Dien­sten und Ange­boten. Dieses wird ermöglicht durch städtis­che Fach­stellen, Ange­bote freier Träger sowie diverse Fir­men und Unternehmen.

Dieses Net­zw­erk, das wir täglich mit Leben füllen, ver­set­zt uns in die Lage, für euch Jugendliche und Her­anwach­sende unter­stützend und weg­be­glei­t­end tätig zu sein.

Wir engagieren uns neben dem regelmäßi­gen Kon­takt im All­t­ag auch in unter­schiedlichen, sozialen Net­zw­erken, um immer wieder aufs Neue für Jugendliche und Her­anwach­sende in dieser Stadt beste Entwick­lungschan­cen zu ermöglichen.

Konzept

Hier find­et Ihr das Konzept der Brücke Köln e.V.

Vorstand

Prof. Dr. jur. Klaus RIEKENBRAUK

1. Vor­sitzen­der

Recht­san­walt, ehem. Pro­fes­sor für Rechtswis­senschaften an der Hochschule Düs­sel­dorf, Fach­bere­ich Sozial- und Kulturwissenschaften

Doris SCHERER-OHNEMÜLLER

Stel­lvertreterin

Diplom-Sozialar­bei­t­erin,
ehem. Abteilungslei­t­erin beim Lan­desju­gen­damt Rheinland

Lukas PIEPLOW

Stel­lvertreter

Recht­san­walt, Fachan­walt für Strafrecht, Lehrbeauf­tragter an der TH Köln

Brücke-Team

unbefristete Stelle als Sozialarbeiter*in

Zum 01. Juli 2025 bzw. zum näch­st­möglichen Zeit­punkt ist bei der Brücke Köln e.V. eine unbe­fris­tete Stelle als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagog/in (Diplom/Master/Bachelor — w/m/d) mit einem Stel­lenum­fang von 85% bis 100% zu beset­zen.

Die Brücke Köln e.V. bietet seit 1980 als freier Träger der Jugend­hil­fe jugendlichen Straf­fäl­li­gen ambu­lante Maß­nah­men nach dem JGG an und leis­tet einen wichti­gen Beitrag zur Krim­i­nal­präven­tion an der Schnittstelle von Jugend­hil­fe und Strafjus­tiz. Die Brücke ver­mit­telt straf­fäl­lig gewor­dene Jugendliche und Her­anwach­sende an gemein­nützige Ein­rich­tun­gen zur Ableis­tung von Sozial­stun­den, führt inten­sive Einzel­be­treu­ung im Rah­men von Betreu­ungsweisun­gen und „Erzieherischen Gesprächen“ durch und gestal­tet darüber hin­aus ein den indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen der Jugendlichen und Her­anwach­senden entsprechen­des Infor­ma­tions- und Hil­f­sange­bot. Daneben find­en mäd­chen­spez­i­fis­che Ange­bote sowie das Anti-Aggres­siv­itäts-Train­ing statt.

Ihre Auf­gaben         

  • Organ­i­sa­tion, Ver­mit­tlung und Durch­führung von Arbeitsweisun­gen. Ver­mit­tlung des Jugendlichen in eine geeignete Einsatzstelle,
  • Zusam­me­nar­beit mit den ver­schieden­sten gemein­nützi­gen Ein­rich­tun­gen, in denen die Weisun­gen erfüllt wer­den und fort­laufende Akquise neuer Einsatzstellen,
  • Unter­stützung und Begleitung der Jugendlichen in Krisen, Kon­flik­ten und schwieri­gen Lebenssi­t­u­a­tio­nen im Rah­men der Betreu­ungsweisun­gen. Verbesserung und Sta­bil­isierung der Lebenssi­t­u­a­tion der Jugendlichen,
  • Durch­führung von “Erzieherischen Gesprächen” im Rah­men der ambu­lanten Maßnahmen,
  • Koop­er­a­tion und Zusam­me­nar­beit mit Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen aus den ver­schiede­nen sozialen Arbeitsbereichen,
  • Teil­nahme an den regelmäßi­gen Teambe­sprechun­gen, Super­vi­sion und Facharbeitstagungen.

Ihr Pro­fil

  • Abgeschlossenes Studi­um der Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
  • Beratungskom­pe­ten­zen im Umgang mit Jugendlichen und jun­gen Erwachsenen,
  • Kom­pe­ten­zen im Bere­ich der geschlechtsspez­i­fis­chen Mädchenarbeit,
  • method­is­che, per­son­elle und soziale Kom­pe­ten­zen ver­bun­den mit Koop­er­a­tions- und   Integrationsbereitschaft,
  • Langjährige Beruf­sprax­is im Bere­ich der Sozialen Arbeit sowie einge­hende Erfahrun­gen im Auf­gaben­bere­ich des Jugend­strafrechts wären wünschenswert.

Wir bieten

  • Bezahlung nach der Ent­gelt­gruppe E 9b TVöD in einem unbe­fris­teten Arbeitsverhältnis,
  • Einen inter­es­san­ten, anspruchsvollen und ver­ant­wor­tungsvollen Auf­gaben­bere­ich mit vielfachen Gestaltungsmöglichkeiten,
  • sowie Möglichkeit­en der Fort- und Weiterbildung.

Haben Sie noch Fra­gen?
Dann wen­den Sie sich bitte an Her­rn Frank Schal­len­berg (Geschäfts­führer), Tele­fon: 0221–233 785. Ihre Bewer­bung richt­en Sie bitte bis zum 20.06.2025 per Post an Frank Schal­len­berg, Brücke Köln e.V., Beethovenstr.6, 50674 Köln. Ein­gere­ichte Unter­la­gen kön­nen lei­der nicht zurück­ge­sendet werden!