Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz
Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz
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Brücke e.V. Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz
Sprechstundenzeiten für den Sozialdienst
Vor Ort | Telefonisch |
Mo 14–17 Uhr Di & Fr 10–12 Uhr* Do 14–19 Uhr
|
Mo & Di 9–13 Uhr / 14–17 Uhr Mi 9–13 Uhr / 14–16 Uhr Do 9–13 Uhr / 14–19 Uhr Fr 9–14 Uhr |
*nicht für Schüler*innen /Auszubildende |
Über unseren
Verein
Die Brücke Köln e.V. engagiert sich als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe bereits seit den 1980er Jahren für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis unter 21 Jahre in der Stadt Köln.
Ihr seid mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, erhaltet eine Auflage oder Weisung durch das Jugendgericht oder die Jugendstaatsanwaltschaft, dann sind wir in ganz vielen Fällen die richtige Einrichtung für euch.
Wir unterstützen euch bei der Erfüllung der jeweiligen Auflagen und Weisungen wie z.B. die Ableistung des Sozialdienstes, Umsetzung der Betreuungsweisung oder weiterer Maßnahmen wie das Anti-Aggressivitäts-Training, die Mädchengruppe oder auch Erzieherische Gespräche.
Wir besprechen mit euch die jeweilige Situation, unterstützen und begleiten euch bei der Erledigung der Auflagen und Weisungen und sind aktive Ansprechpartner*innen für eure Belange. Wir helfen euch aktiv dabei, eure eigene Verantwortung im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren anzunehmen und umzusetzen!
Unsere Aufgaben
Die BRÜCKE KÖLN e.V. leistet einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Strafjustiz.
Das Jugendstrafrecht bietet die Möglichkeit, besser und differenzierter als das Erwachsenenstrafrecht auf Normverstöße junger Menschen zu reagieren.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, Jugendlichen im Alter von 14–17 Jahren und Heranwachsenden im Alter von 18–20 Jahren Weisungen und Auflagen zu erteilen.
So kann unter anderem Sozialdienst (gemeinützige Arbeit), Betreuungsweisungen und/oder die Teilnahme an einem Anti-Aggressivitäts-Training angeordnet werden.
SOZIALDIENST
Der Sozialdienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Heranwachsende, für euer jeweiliges Fehlverhalten der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Und es soll euch natürlich dazu anregen, über eine Verhaltensänderung nachzudenken.
Bei jedem neuen Verfahren müsst ihr zuerst zu uns kommen. In der Vermittlung erhaltet ihr nach Erörterung der jeweiligen Delikte eine auf eure Situation angepasste Einsatzstelle. Wir setzten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnumfeld ein und achten darauf, dass die Einsatzstelle Zeiten, anbietet die zu eurer jeweiligen Lebenssituation passen. Schule, Ausbildung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vorrang, wir haben auch dafür die geeigneten Einsatzstellen. Nicht zu uns zu kommen, trödeln oder andere Ideen, den Sozialdienst nicht ordentlich abzuleisten bedeuten leider immer Stress für euch, da sich dann Staatsanwaltschaft und Amtsgericht erneut um euch kümmern müssen.
BETREUUNGSWEISUNG
Eine Betreuungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amtsgericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monaten und wird vielfach verhängt, wenn aus Sicht der am Strafverfahren Beteiligten eine längere Unterstützung eurer Person sinnvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Linie um eure Themen: Schule, Ausbildung, berufliche Perspektive, Wohnen, familiäre Situation, Freizeit, Sucht, Gesundheit und, und, und.
Die Betreuungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kontinuierliche Terminwahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei festen Ansprechpartner*innen, die mit euch die Themen herausarbeiten und euch bei der weiteren Bearbeitung aktiv unterstützen. Diese Konstanz in der Betreuung gibt Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, Vertrauen zum jeweiligen Gegenüber aufzubauen.
Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwickeln gemeinsam mit euch Schritte, wie ihr beim jeweiligen Thema vorankommen wollt. Verantwortlich für euer Handeln im gesamten Verlauf der Betreuungsweisung seid demnach ihr. Wir begleiten euch aktiv, öffnen Türen, stellen Kontakte zu anderen unterstützenden Organisationen und Einrichtungen her und erinnern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.
ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING
Das Training ist für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die in Köln oder dem Umland leben und aufgrund von wiederholten bzw. massiven Gewalt- und Körperverletzungsdelikten aufgefallen sind. Die Teilnahme erfolgt in der Regel aufgrund einer richterlichen Auflage. Das Training führen immer zwei ausgebildete Pädagog*innen durch, welche die zertifizierte Zusatzqualifikation zum Anti-Aggressivitäts-Trainer absolviert haben.
Für euch als teilnehmende Jungen und Männer bedeutet das Training vor allem eine aktive, konfrontative Auseinandersetzung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Situation der Opfer solcher Gewalttaten zu versetzen und die Tragweite eures Verhaltens zu verstehen. Im Gruppentraining habt ihr die Möglichkeit, über veränderte Verhaltensstrategien nachzudenken, diese zu erproben und positive Perspektiven für den weiteren Lebensweg zu entwickeln. Im Vorfeld der Gruppenphase des Trainings führen wir mit den möglichen Teilnehmern intensive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unterstützung in eurer derzeitigen Lebenssituation anzusprechen.
MÄDCHENGRUPPE
In die Mädchengruppe kommt ihr als Mädchen oder junge Frauen entweder, wenn dies bereits vom Amtsgericht so festgelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstvermittlung im Sozialdienst ein entsprechender Bedarf oder ein entsprechendes Interesse eurerseits ergeben hat. Ihr solltet sprachlich soweit fit sein, dass auch dem Einsatz von Medien nichts im Wege steht.
In die Mädchengruppe bringt ihr als Teilnehmerinnen immer eine große kulturelle Vielfalt, die die Gruppe bereichert und den Austausch für die Einzelne umso interessanter macht. Es dreht sich viel um Jugendkultur und mädchenspezifische Themen und Fragen aus euren ganz unterschiedlichen Lebensbereichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wissen, Austausch unter Gleichaltrigen und vielfach Entwicklung neuer Sichtweisen und Perspektiven.
ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE
Jugendgericht und Jugendstaatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu veranlassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusammenhang mit eurem jeweiligen Delikt nochmal allgemeingültige, gesellschaftliche Werte und Normen zu vermitteln. Daneben betrachten wir gemeinsam die Tragweite des Tatvorwurfs und sich daraus ergebender Problemstellungen. Weitere Inhalte eines solchen Gesprächs können zudem euer jeweiliges Kontaktverhalten (Freundschaft, Beziehung etc.), Kulturverständnis und Geschlechterrollen sowie die Folgen für Geschädigte sein. Und natürlich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Situation in Sachen Familie, Schule, berufliche Perspektive sowie die Tragweite eures Handelns.
SOZIALDIENST
Der Sozialdienst ist keine Strafe! Er ist vielmehr die Chance für euch als Jugendliche und Heranwachsende, für euer jeweiliges Fehlverhalten der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Und es soll euch natürlich dazu anregen, über eine Verhaltensänderung nachzudenken.
Bei jedem neuen Verfahren müsst ihr zuerst zu uns kommen. In der Vermittlung erhaltet ihr nach Erörterung der jeweiligen Delikte eine auf eure Situation angepasste Einsatzstelle. Wir setzten euch dabei nach Möglichkeit immer nah in eurem Wohnumfeld ein und achten darauf, dass die Einsatzstelle Zeiten, anbietet die zu eurer jeweiligen Lebenssituation passen. Schule, Ausbildung, Arbeit etc. haben somit zeitlich immer Vorrang, wir haben auch dafür die geeigneten Einsatzstellen. Nicht zu uns zu kommen, trödeln oder andere Ideen, den Sozialdienst nicht ordentlich abzuleisten bedeuten leider immer Stress für euch, da sich dann Staatsanwaltschaft und Amtsgericht erneut um euch kümmern müssen.
BETREUUNGSWEISUNG
Eine Betreuungsweisung bekommt ihr als klare Weisung über das Amtsgericht. Sie hat in der Regel eine Laufzeit von sechs Monaten und wird vielfach verhängt, wenn aus Sicht der am Strafverfahren Beteiligten eine längere Unterstützung eurer Person sinnvoll erscheint. Inhaltlich geht es in erster Linie um eure Themen: Schule, Ausbildung, berufliche Perspektive, Wohnen, familiäre Situation, Freizeit, Sucht, Gesundheit und, und, und.
Die Betreuungsweisung zu erfüllen bedeutet für euch kontinuierliche Terminwahrnehmung in der Brücke Köln e.V. bei festen Ansprechpartner*innen, die mit euch die Themen herausarbeiten und euch bei der weiteren Bearbeitung aktiv unterstützen. Diese Konstanz in der Betreuung gibt Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, Vertrauen zum jeweiligen Gegenüber aufzubauen.
Wir hören euch zu, nehmen eure Belange ernst und entwickeln gemeinsam mit euch Schritte, wie ihr beim jeweiligen Thema vorankommen wollt. Verantwortlich für euer Handeln im gesamten Verlauf der Betreuungsweisung seid demnach ihr. Wir begleiten euch aktiv, öffnen Türen, stellen Kontakte zu anderen unterstützenden Organisationen und Einrichtungen her und erinnern euch immer wieder daran „dran“ zu bleiben.
ANTI-AGGRESSIVITÄTS-TRAINING
Das Training ist für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die in Köln oder dem Umland leben und aufgrund von wiederholten bzw. massiven Gewalt- und Körperverletzungsdelikten aufgefallen sind. Die Teilnahme erfolgt in der Regel aufgrund einer richterlichen Auflage. Das Training führen immer zwei ausgebildete Pädagog*innen durch, welche die zertifizierte Zusatzqualifikation zum Anti-Aggressivitäts-Trainer absolviert haben.
Für euch als teilnehmende Jungen und Männer bedeutet das Training vor allem eine aktive, konfrontative Auseinandersetzung mit der Tat. Es geht für euch immer darum, sich in die Situation der Opfer solcher Gewalttaten zu versetzen und die Tragweite eures Verhaltens zu verstehen. Im Gruppentraining habt ihr die Möglichkeit, über veränderte Verhaltensstrategien nachzudenken, diese zu erproben und positive Perspektiven für den weiteren Lebensweg zu entwickeln. Im Vorfeld der Gruppenphase des Trainings führen wir mit den möglichen Teilnehmern intensive Gespräche, wo auch Raum ist für euch, aktuellen Bedarf an Unterstützung in eurer derzeitigen Lebenssituation anzusprechen.
MÄDCHENGRUPPE
In die Mädchengruppe kommt ihr als Mädchen oder junge Frauen entweder, wenn dies bereits vom Amtsgericht so festgelegt wurde oder aber, wenn sich in der Erstvermittlung im Sozialdienst ein entsprechender Bedarf oder ein entsprechendes Interesse eurerseits ergeben hat. Ihr solltet sprachlich soweit fit sein, dass auch dem Einsatz von Medien nichts im Wege steht.
In die Mädchengruppe bringt ihr als Teilnehmerinnen immer eine große kulturelle Vielfalt, die die Gruppe bereichert und den Austausch für die Einzelne umso interessanter macht. Es dreht sich viel um Jugendkultur und mädchenspezifische Themen und Fragen aus euren ganz unterschiedlichen Lebensbereichen. Für euch bedeutet das vor allem viel neues Wissen, Austausch unter Gleichaltrigen und vielfach Entwicklung neuer Sichtweisen und Perspektiven.
ERZIEHERISCHE GESPRÄCHE
Jugendgericht und Jugendstaatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, als Auflage oder Weisung auch das „Erzieherische Gespräch“ zu veranlassen. Dies dient vor allem dazu, euch im Zusammenhang mit eurem jeweiligen Delikt nochmal allgemeingültige, gesellschaftliche Werte und Normen zu vermitteln. Daneben betrachten wir gemeinsam die Tragweite des Tatvorwurfs und sich daraus ergebender Problemstellungen. Weitere Inhalte eines solchen Gesprächs können zudem euer jeweiliges Kontaktverhalten (Freundschaft, Beziehung etc.), Kulturverständnis und Geschlechterrollen sowie die Folgen für Geschädigte sein. Und natürlich schauen wir mit euch auf die eigene aktuelle Situation in Sachen Familie, Schule, berufliche Perspektive sowie die Tragweite eures Handelns.
TOA Jugend Köln
Der Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende in Köln
Bietet euch eine freiwillige, außergerichtliche Konfliktschlichtung,
Kann fast bei jedem Delikt durchgeführt werden,
Ist für euch als Beteiligte kostenlos,
Ist gesetzlich verankert im Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung,
Unterstützt die Justiz im Verfahren, während er ebenso Beschuldigten und Geschädigten die Gelegenheit eröffnet, aktiv die Problematik zu klären,
Fördert den sozialen Frieden zwischen euch und den anderen Beteiligten an der jeweiligen Konfliktsituation,
zielt auf unbürokratische Schadensregulierung unter den Beteiligten,
dient der Konflikterhellung für euch und ermöglicht die Reflektion der Hintergründe eures Verhaltens,
Bietet die Gelegenheit, persönliche Gefühle auszudrücken,
Setzt die Verantwortungsübernahme durch die Beschuldigten und das Einverständnis der Geschädigten voraus,
Ist in verschiedenen Stadien eines Ermittlungsverfahrens / eines Prozesses möglich,
Kann von Selbstmeldern, Prozessbevollmächtigten, der Polizei, der Jugendgerichtshilfe, der Jugendstaatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht angeregt werden,
Ist als erzieherische Maßnahme im Sinne der Bewirkung einer Verhaltensänderung geeignet,
Wird von allparteilichen Mediatorinnen und Mediatoren in vertraulicher Atmosphäre durchgeführt und bietet eine professionelle, neutrale Vermittlung zwischen den Beteiligten.
So läuft der Täter-Opfer-Ausgleich für euch in der Kölner Fachstelle ab
01.
Nach Beauftragung der Fachstelle werden die Konfliktparteien zu separaten Erstgesprächen eingeladen. In diesem wird ausführlich über die Chancen und Möglichkeiten des freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleichs und den allgemeinen Stand des Verfahrens berichtet.
02.
Im geschützten Setting könnt ihr den Vermittlern den Sachverhalt aus eigener Sichtweise schildern, sowie Beweggründe und Gefühlslagen beschreiben.
03.
Beschuldigte haben hier Gelegenheit, für ihre Handlungen Verantwortung zu übernehmen und aktiv Ideen zur Wiedergutmachung einzubringen. Geschädigte können ihr Einverständnis zum Täter-Opfer-Ausgleich erklären und Erwartungen sowie Forderungen formulieren.
04.
Im folgenden Ausgleichgespräch treffen beide Parteien zu einem moderierten Austausch zusammen. Dabei können sie sich gegenseitig zuhören und die eigenen Belange, Vorstellungen und Gefühle formulieren.
Ziel ist es, den Konflikt zu beenden, mögliche Schäden konkret zu beziffern und auszugleichen. Ebenfalls ist hier Gelegenheit für eine persönliche Entschuldigung.
05.
Ergebnisse können dann in einer rechtsverbindlichen, schriftlichen Vereinbarung zwischen Beschuldigtem und Geschädigtem festgehalten werden.
06.
Die Vermittler*innen begleiten die Ausgleichsvereinbarungen bis zu deren Erfüllung und erstellen einen Bericht über den Abschluss des Täter-Opfer-Ausgleich an die beauftragende Stelle.
07.
Für den Fall, dass ein persönliches Aufeinandertreffen der Konfliktpartien nicht gewünscht oder realisierbar ist, kann der Täter-Opfer-Ausgleich indirekt, im sogenannten mittelbaren Dialog durch die Fachstelle umgesetzt werden.
Kontakt
Fachstelle „Täter-Opfer-Ausgleich“ für Jugendliche und Heranwachsende
Am Justizzentrum 7, 50939 Köln
Telefon: 0221 / 597195 — 0
Fax.: 0221 / 597195 — 20
E‑Mail: kontakt@toa-jugend-koeln.de
Netzwerk
Wir als Brücke Köln e.V. leben aktiv in einem vielfältigen, lebendigen Netzwerk von Organisationen, Einrichtungen, Diensten und Angeboten. Dieses wird ermöglicht durch städtische Fachstellen, Angebote freier Träger sowie diverse Firmen und Unternehmen.
Dieses Netzwerk, das wir täglich mit Leben füllen, versetzt uns in die Lage, für euch Jugendliche und Heranwachsende unterstützend und wegbegleitend tätig zu sein.
Wir engagieren uns neben dem regelmäßigen Kontakt im Alltag auch in unterschiedlichen, sozialen Netzwerken, um immer wieder aufs Neue für Jugendliche und Heranwachsende in dieser Stadt beste Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Konzept
Hier findet Ihr das Konzept der Brücke Köln e.V.
Vorstand
Prof. Dr. jur. Klaus RIEKENBRAUK
1. Vorsitzender
Rechtsanwalt, ehem. Professor für Rechtswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf, Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften
Doris SCHERER-OHNEMÜLLER
Stellvertreterin
Diplom-Sozialarbeiterin,
ehem. Abteilungsleiterin beim Landesjugendamt Rheinland
Lukas PIEPLOW
Stellvertreter
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der TH Köln